Wer braucht den Besuch?
Alle, die Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben – einmal im Halbjahr. Mit Pflegegrad 1 haben Sie ebenfalls Anspruch darauf.
Ihre Pflegekasse erwartet einen Beratungsnachweis? Ich übernehme den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – persönlich, mit Erfahrung und für Sie kostenfrei.
Alle, die Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben – einmal im Halbjahr. Mit Pflegegrad 1 haben Sie ebenfalls Anspruch darauf.
Für Sie nichts. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse direkt. Sie müssen nichts vorstrecken.
Der Besuch sichert Ihr Pflegegeld. Und er ist Ihre Chance auf ehrlichen Rat – zu Entlastung, Hilfsmitteln und allem, was Sie bewegt.
Ich bin ausgebildete Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung. Seit 20 Jahren arbeite ich in der Alten- und Krankenpflege – stationär wie ambulant.
Ich weiß, wie viel Kraft die Pflege eines Angehörigen kostet. Mit meiner Erfahrung möchte ich Sie bei all Ihren Fragen rund um die Pflege unterstützen – ganz gleich, ob Sie einen Angehörigen pflegen oder selbst Pflegegeld beziehen.
Bei mir haben Sie einen festen Ansprechpartner: Ich komme selbst zu Ihnen, nehme mir Zeit und erinnere Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Ihr Stephan Voss
Das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – auch „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ genannt – unterstützt Sie dabei, den Pflegealltag gemeinsam mit einer Fachkraft anzuschauen, Unterstützungsbedarf zu erkennen und konkrete nächste Schritte anzugehen.
Im Gespräch geht es nicht nur um die Situation der pflegebedürftigen Person, sondern ausdrücklich auch um Sie als pflegenden Angehörigen: Wie geht es Ihnen? Wo wird es Ihnen zu viel? Was würde Sie entlasten?
Vielen pflegenden Angehörigen fällt es schwer, sich die eigene Belastung einzugestehen und um Hilfe zu bitten. Deshalb hat der Gesetzgeber den regelmäßigen Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger verpflichtend gemacht – damit niemand mit der Pflege allein bleibt.
Ziel ist eine Pflegesituation, die für alle Beteiligten gut funktioniert – für die gepflegte Person und für Sie.
Gerade am Anfang fehlt oft die Erfahrung. Gemeinsam erkennen wir Schwierigkeiten und finden passende Lösungen.
Wir schauen ehrlich auf Ihre Belastung und besprechen, was Sie entlasten kann – z. B. ein Pflegedienst, Tagespflege oder eine Pflegeschulung.
Im Alltag fällt oft nicht auf, wenn sich der Zustand verschlechtert. Mein Blick von außen hilft, die Situation neu einzuschätzen.
Pflegedienst, Tagespflege, Haushaltshilfe, Betreuung: Ich helfe dabei, dass alles gut zusammenspielt – statt nebeneinander her.
Viele Angehörige fühlen sich allein gelassen. Im Gespräch ist Raum für Sorgen und Fragen – vertraulich und ohne Bewertung.
Welche Leistungen und Hilfsmittel stehen Ihnen zu? Ich gebe Ihnen einen Überblick und Tipps für die nächsten Schritte.
Sie rufen mich an oder schreiben mir. Wir vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt.
Ich komme zu Ihnen nach Hause. Vorbereiten müssen Sie nichts Besonderes.
In Ruhe besprechen wir die Pflegesituation, Ihre Fragen und mögliche Entlastungen.
Ich sorge dafür, dass der Nachweis bei Ihrer Pflegekasse ankommt. An den nächsten Termin erinnere ich Sie rechtzeitig.
Verpflichtend ist er für alle, die Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben – also die Pflege zu Hause ohne Pflegedienst organisieren. Mit Pflegegrad 1 ist der Besuch nicht vorgeschrieben, Sie können ihn aber trotzdem nutzen.
Ich bin freiberuflich tätig und führe die Beratungsbesuche derzeit in Kooperation mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten durch. Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse läuft über den jeweiligen Pflegedienst. Für Sie ändert das nichts: Ich komme selbst zu Ihnen, bin Ihr fester Ansprechpartner und der Besuch bleibt für Sie kostenfrei.
Nichts. Bei gesetzlich Versicherten trägt Ihre Pflegekasse die Kosten, Sie müssen kein Geld vorstrecken. Sind Sie privat versichert, übernimmt Ihre private Pflegeversicherung die Kosten – bei Beihilfeberechtigung gemeinsam mit der Beihilfestelle.
In der Regel bei Ihnen zu Hause – so lässt sich die Pflegesituation am besten einschätzen. Der erste Besuch findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann auf Wunsch derzeit jedes zweite Gespräch auch per Videoanruf stattfinden (gesetzlich vorerst bis März 2027 möglich).
Nein, aufwendige Vorbereitungen sind nicht nötig. Hilfreich ist, wenn Sie den Bescheid über den Pflegegrad und Ihre Versichertenkarte griffbereit haben. Notieren Sie sich gern vorab Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen.
Kümmern Sie sich dann bitte zeitnah um einen Ersatztermin innerhalb der Frist Ihrer Pflegekasse. Wird der Beratungsbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Damit es gar nicht so weit kommt, erinnere ich Sie rechtzeitig an anstehende Termine.
Alles, was Sie mir erzählen, bleibt vertraulich. Die Pflegekasse erhält einen Nachweis, dass der Besuch stattgefunden hat. Meine Empfehlungen aus dem Gespräch bekommen Sie selbst – an die Pflegekasse gehen sie nur mit Ihrer Einwilligung. Einzige Ausnahme: Sehe ich Bedarf für eine weitergehende Beratung, teile ich der Pflegekasse nur diese Einschätzung mit, damit sie Ihnen Unterstützung anbieten kann. Der Beratungsbesuch ist keine Begutachtung – es geht nicht darum, Ihren Pflegegrad zu überprüfen.
Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Ich erstelle beim Besuch das Protokoll, und der Nachweis geht zeitnah über meinen Kooperationspartner an Ihre Pflegekasse.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Ich freue mich auf Ihren Anruf. Wenn ich gerade bei einem Besuch bin, rufe ich Sie so schnell wie möglich zurück.